Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand: 1.1.2026
I. Buchungskonditionen für öffentliche bzw. Privatführungen mit Annemarie Geiger als Veranstalterin eigener Touren:
Allgemeines - gut zu wissen
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Alle öffentlichen Führungen finden ab einer Teilnehmerzahl von 8 Personen statt
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Die Maximalteilnehmerzahl liegt bei ca. 22 Personen
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Üblicherweise dauern die Führungen ca. 2 Std. (Ausnahme: Wanderführung am Wiener Zentralfriedhof dauert ca. 5 Std. (mit einer Stunde Pause) und Stammersdorf ca. 3,5 - 4 Std.
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Bequeme Schuhe, etwas zum Trinken und dem Wetter angepasste Kleidung, sind bei jeder Führung empfehlenswert
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Die Führungen finden bei jedem Wetter statt
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Bonus für Wiederholungsgäste: Nach 7 bezahlten Touren, ist die 8. Tour GRATIS
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Alle Termine sind vorbehaltlich Änderung
Anmeldung
Bitte um schriftliche Anmeldung zur gewünschten Führung. Das geht über die Webseite unter Termine, wo man ein Ticket buchen und bezahlen kann.
Stornoregelung
Die Anmeldung zu einer Führung ist verbindlich. Sollte die Teilnahme nicht möglich sein, kann gerne eine Ersatzperson geschickt werden. Im akuten Krankheitsfall bitte um Nachricht an info@annemarie-geiger.com. Bei einer Erkrankung von Annemarie Geiger, wird die Tour abgesagt und die Teilnehmer über den nächsten Termin informiert.
Gutscheine
Für das gesamte Angebot kann man auch gerne Gutscheine erwerben. Ein Gutschein ist 12 Monate ab Kaufdatum gültig. Der Gutschein wird als PDF-Datei per Mail zum sofortigen Selbstausdruck geschickt, sobald die Überweisung am Konto eingelangt ist. Bitte um Kontaktaufnahme unter info@annemarie-geiger.com.
Foto und Videoaufnahmen
Mit der Teilnahme an einer Führung stimmen die anwesenden Personen zu, dass Fotos und Videoaufnahmen gemacht werden, und diese für die Webseite oder in sozialen Medien verwendet werden dürfen.
Haftungsausschluss
Die Teilnahme an Führungen findet auf eigene Verantwortung statt. Fremdenführer haften nur für Schäden, die sie Ihren Gästen rechtswidrig und schuldhaft zugefügt haben, keinesfalls aber wenn der Gast durch eigenes Verhalten oder durch Zufall zu Schaden kommt. Für Führungs- oder Touränderungen aufgrund unvorhergesehener und nicht beeinflussbarer Ereignisse, kann keine Haftung übernommen und kein Kostennachlass gewährt werden.
II. Allgemeine Vertragsbedingungen für Führungen durch gewerblich befugte Fremdenführer für Agenturen und Geschäftspartner
Der Vertrag betreffend die Durchführung einer Fremdenführung / von Führungen einschließlich Nebenleistungen wird unter folgenden Bedingungen abgeschlossen:
1. Vertragsbedingungen - Diese Vertragsbedingungen erlangen Gültigkeit, wenn dies im einzelnen zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde.
2. Entgelt - Wurde keine eigene oder keine abweichende Regelung bedungen, so gilt eine ortsübliche Führung zu einem ortsüblichen Entgelt als vereinbart. Als ortsübliches Entgelt gilt in Wien bzw. für Wiener Fremdenführer im Zweifel jenes üblicherweise von Wiener Fremdenführern verrechnete Entgelt, welches der Verein der geprüften Wiener Fremdenführer jährlich im Zuge seiner von ihm unter seinen Mitgliedern vorgenommenen Erhebung, veröffentlicht.
3. Rechnungslegung - Der Auftraggeber wird ersucht, seinem Kunden das Werkvertragsentgelt für die Leistungen des Fremdenführers (Führungshonorar) und eine allfällige Buchungsgebühr für die Vermittlung der Leistung des Fremdenführers getrennt in Rechnung zu stellen.
4. Reisebetreuer-Tätigkeiten eines Fremdenführers (§ 126 Abs 4 GewO), insbesondere Transfers, sind zu behandeln wie Führungen.
5. Wartezeiten - Im Falle der Verspätung des Kunden ist der Fremdenführer verpflichtet, 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf den Kunden zu warten. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, 15 Minuten auf den Fremdenführer zu warten. Die Wartezeit wird jeweils in die Führungsdauer eingerechnet.
6. Stornoregelung - Der Auftraggeber hat dem Fremdenführer keine Stornogebühr zu bezahlen, wenn das Storno schriftlich bis spätestens 14 Tage (beim Fremdenführer einlangend) vor dem Führungstermin erfolgt. Storniert der Auftraggeber zwischen 14 und 3 Tagen vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist als Stornogebühr 50% des vereinbarten Führungsentgeltes zu bezahlen.
Storniert der Auftraggeber weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Führungstermin, so ist das volle vereinbarte Entgelt (100%) zu bezahlen. Stornierungstag und vereinbarter Führungstag zählen für die Fristberechnung dazu. Die hier genannten Stornogebühren sind pauschalierte Pönalbeträge, die unabhängig vom Verschulden oder einem eingetretenen Schaden zu bezahlen sind. Die Stornogebühr ist gesondert für jede einzelne abgesagte Führung zu entrichten.
7. Verhinderung/Krankheitsfall - Der Fremdenführer verpflichtet sich, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung, einen fachlich gleichwertigen und befugten Ersatz zu vermitteln. Darüber ist der Auftraggeber umgehend zu informieren. Dies gilt für Standardführungen, allerdings nicht für eigene Spezialthemenführungen. Da muss die Führung leider ersatzlos entfallen bzw. kann diese gerne auf einen anderen Zeitpunkt verschoben werden.
8. Bezahlung - Die Bezahlung erfolgt bar nach Leistungserbringung oder per Überweisung gleich nach Rechnungslegung abzugsfrei. Anfallende Bankspesen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Verzugszinsen betragen 1 % pro Monat (12 % p.a.)
9. Individuelle Führungen - Programmerstellungen für individuelle Führungen werden gesondert verrechnet. Eintrittspreise, Fahrdienste etc. werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt, in der Regel mit einem Pauschalaufschlag von 10 % auf alle Barauslagen.
10. Haftungsausschluss - Die Teilnahme an Führungen findet auf eigene Verantwortung statt. Fremdenführer haften nur für Schäden, die sie Ihren Gästen rechtswidrig und schuldhaft zugefügt haben, keinesfalls aber wenn der Gast durch eigenes Verhalten oder durch Zufall zu Schaden kommt. Für Führungs- oder Touränderungen aufgrund unvorhergesehener und nicht beeinflussbarer Ereignisse wird keine Haftung übernommen und kein Kostennachlass gewährt.